AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Matcha Moves.
Die verbindlichen Bedingungen für Kurse, Einzelbuchungen, Credits, Karten und Studioleistungen.
Rechtliches
AGB
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1. Anbieter und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Kurse, Einzelbuchungen, Credit-Pakete, Mehrfachkarten und sonstige Studioleistungen von:
Matcha Moves GbR
Gesellschafter: Michail Semertzis und Caroline Semertzis-Tagne
Franconvillestraße 11a
68519 Viernheim
E-Mail: info@matchamoves.de
Website: www.matchamoves.de
nachfolgend „Matcha Moves“.
(2) Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertrag über die Website, eine App, das eingesetzte Buchungssystem, per E-Mail oder vor Ort geschlossen wird.
(3) Für Mitgliedschaften und Abonnements können ergänzende Produktbedingungen gelten. Für den Verkauf und Versand körperlicher Waren, insbesondere über den Onlineshop, gelten gesonderte Verkaufsbedingungen.
(4) Kunde im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die Leistungen von Matcha Moves bucht oder erwirbt.
(5) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2. Registrierung und Kundenkonto
(1) Für den Erwerb und die Buchung von Leistungen ist die Einrichtung eines persönlichen Kundenkontos im eingesetzten Buchungssystem erforderlich.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Änderungen der hinterlegten Daten sind unverzüglich im Kundenkonto zu aktualisieren.
(3) Das Kundenkonto ist personenbezogen. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(4) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für eine von ihm zu vertretende missbräuchliche Nutzung seines Kundenkontos. Bei Verdacht auf Missbrauch ist Matcha Moves unverzüglich zu informieren.
(5) Vor der ersten Buchung muss der Kunde diesen AGB über das Buchungssystem ausdrücklich zustimmen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung wird Bestandteil des Vertrags.
3. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Kursen, Credits, Karten und sonstigen Leistungen stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(2) Mit Abschluss des Buchungs- oder Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des jeweiligen Vertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt durch die Buchungs- oder Kaufbestätigung per E-Mail, die Bestätigung im Buchungssystem, die Freischaltung der Credits oder eine ausdrückliche Bestätigung durch Matcha Moves zustande.
(4) Bei der Buchung eines konkreten Kurses kommt zusätzlich ein Vertrag über die Teilnahme an dem ausgewählten Termin zustande.
(5) Matcha Moves kann eine Buchung aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, offenen Forderungen, fehlerhaften Kundendaten, missbräuchlicher Verwendung des Buchungssystems oder erheblichen beziehungsweise wiederholten Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Buchungssystem oder im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise.
(2) Sämtliche gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Zahlung ist grundsätzlich mit Vertragsschluss fällig und erfolgt im Voraus über eine der angebotenen Zahlungsmethoden.
(4) Eine Teilnahme setzt eine wirksame Buchung sowie, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, die vollständige Bezahlung voraus.
(5) Bei einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift oder Rückbuchung darf Matcha Moves die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Credits und Credit-Pakete
(1) Credits können ausschließlich zur Buchung der dafür freigegebenen Leistungen von Matcha Moves verwendet werden.
(2) Die für einen Kurs erforderliche Anzahl an Credits richtet sich nach Kursformat, Standort, Uhrzeit, Trainerin oder Trainer und dem jeweils ausgewählten Angebot. Der konkrete Credit-Verbrauch wird vor Abschluss der Kursbuchung im Buchungssystem angezeigt.
(3) Soweit beim Kauf nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, sind erworbene Credit-Pakete ab dem Kaufdatum zwölf Monate gültig.
(4) Credits müssen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer für einen Kurs eingesetzt werden. Maßgeblich ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Kursteilnahme und nicht lediglich der Zeitpunkt der Buchung.
(5) Nach Ablauf der ausgewiesenen Gültigkeitsdauer können nicht genutzte Credits grundsätzlich nicht mehr zur Buchung eingesetzt werden. Gesetzliche Ansprüche sowie ausdrücklich zugesagte Verlängerungen und individuelle Kulanzentscheidungen bleiben unberührt.
(6) Eine Verlängerung kann insbesondere bei einer länger andauernden, nachgewiesenen Erkrankung, Schwangerschaft oder aus anderen wichtigen persönlichen Gründen nach Prüfung des Einzelfalls gewährt werden. Ein darüber hinausgehender Anspruch besteht nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
(7) Credits und Credit-Pakete sind personenbezogen und grundsätzlich nicht übertragbar. Eine Übertragung ist nur mit vorheriger Zustimmung von Matcha Moves oder über eine ausdrücklich bereitgestellte Gastfunktion zulässig.
(8) Credits sind nicht in Bargeld auszahlbar. Dies gilt nicht, soweit aufgrund eines Widerrufs, einer von Matcha Moves zu vertretenden Nichterbringung oder aus einem anderen gesetzlichen Grund ein Rückzahlungsanspruch besteht.
(9) Die bloße Nichtnutzung eines gültigen Credit-Pakets begründet keinen Anspruch auf Erstattung.
6. Buchung von Kursen
(1) Die Buchung eines konkreten Kurses ist verbindlich.
(2) Die Teilnahme ist nur möglich, wenn eine bestätigte Buchung vorliegt und der Teilnehmer im Buchungssystem für den jeweiligen Kurs eingetragen ist.
(3) Buchungen sind nur im Rahmen der verfügbaren Plätze möglich.
(4) Bei vollständig belegten Kursen kann eine Warteliste angeboten werden. Die Einzelheiten der Warteliste richten sich nach den im Buchungssystem angezeigten Bedingungen.
(5) Bei Gastbuchungen ist der buchende Kunde dafür verantwortlich, der teilnehmenden Person diese AGB, die Gesundheits- und Sicherheitshinweise sowie die geltende Stornierungsregelung zugänglich zu machen. Vertragspartner und Zahlungspflichtiger bleibt grundsätzlich der buchende Kunde.
7. Stornierung durch den Kunden
(1) Eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem veröffentlichten Kursbeginn über das Buchungssystem möglich.
(2) Bei einer fristgerechten Stornierung werden die eingesetzten Credits dem Kundenkonto wieder gutgeschrieben. Die ursprüngliche Gültigkeitsdauer der Credits wird durch die Rückbuchung grundsätzlich nicht verlängert.
(3) Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen werden die für den Kurs eingesetzten Credits verbraucht. Eine erneute Gutschrift oder Auszahlung erfolgt grundsätzlich nicht.
(4) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Matcha Moves durch die verspätete Stornierung oder das Nichterscheinen kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Eine Stornierung muss grundsätzlich über das Buchungssystem erfolgen. Ist eine Stornierung dort aufgrund einer nachweisbaren technischen Störung nicht möglich, kann sie innerhalb der maßgeblichen Frist in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden.
(6) Nachrichten über Instagram, andere soziale Netzwerke, private Nachrichten an Trainerinnen oder Trainer sowie telefonische Mitteilungen gelten nicht als wirksame Stornierung, sofern eine rechtzeitige Stornierung über das Buchungssystem oder per E-Mail möglich gewesen wäre.
(7) Individuelle Kulanzentscheidungen erfolgen freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Sie begründen keinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung zukünftiger oder vergleichbarer Fälle.
8. Verspätung
(1) Teilnehmer sind verpflichtet, so rechtzeitig zu erscheinen, dass sie zu Kursbeginn vollständig vorbereitet sind.
(2) Bei verspätetem Erscheinen darf die Trainerin oder der Trainer die Teilnahme verweigern, wenn ein sicherer Einstieg nicht mehr möglich ist oder der laufende Kurs erheblich gestört würde.
(3) Wird die Teilnahme aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verspätung verweigert, gelten grundsätzlich die Regelungen zum Nichterscheinen. Dem Kunden bleibt auch hier der Nachweis gestattet, dass Matcha Moves kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9. Kursänderungen und Kursabsagen durch Matcha Moves
(1) Matcha Moves darf Trainerinnen oder Trainer aus sachlichen Gründen austauschen, sofern der Gesamtcharakter und das Qualitätsniveau des gebuchten Kurses dadurch nicht wesentlich verändert werden.
(2) Geringfügige Änderungen des Kursablaufs oder der Übungsauswahl bleiben vorbehalten, soweit sie unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zumutbar sind.
(3) Matcha Moves darf einen Kurs insbesondere wegen Krankheit, höherer Gewalt, technischer Störungen, Sicherheitsproblemen oder einer nicht erreichten, zuvor bekannt gegebenen Mindestteilnehmerzahl absagen.
(4) Bei einer Absage durch Matcha Moves werden die für den Kurs eingesetzten Credits vollständig dem Kundenkonto zurückgebucht.
(5) Wurde ein Einzelticket ausschließlich für den abgesagten Kurs erworben und kann keine zumutbare Ersatzleistung angeboten werden, kann der Kunde statt einer Credit-Gutschrift die Rückzahlung des hierfür entrichteten Preises verlangen.
(6) Kann ein Credit-Paket aufgrund einer von Matcha Moves zu vertretenden, dauerhaften Einstellung der geschuldeten Leistungen nicht mehr vertragsgemäß genutzt werden, bleiben die gesetzlichen Rückzahlungs- und Beendigungsrechte unberührt.
(7) Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach der Haftungsregelung in Ziffer 15.
10. Gesundheitliche Voraussetzungen und Eigenverantwortung
(1) Die Teilnahme an den Kursen setzt eine entsprechende gesundheitliche und körperliche Eignung voraus.
(2) Die Teilnehmer sind verpflichtet, die zuständige Trainerin oder den zuständigen Trainer vor Kursbeginn über relevante Verletzungen, Erkrankungen, körperliche Einschränkungen, eine Schwangerschaft oder sonstige Umstände zu informieren, soweit diese für eine sichere Teilnahme von Bedeutung sind.
(3) Bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung ist vor der Teilnahme ärztlicher Rat einzuholen.
(4) Die Kurse von Matcha Moves ersetzen keine medizinische Untersuchung, Diagnose, Therapie oder physiotherapeutische Behandlung.
(5) Übungen dürfen nur nach den Anweisungen der Trainerin oder des Trainers und innerhalb der eigenen körperlichen Möglichkeiten ausgeführt werden. Bei Schmerzen, Schwindel, Unwohlsein oder ungewöhnlichen Beschwerden ist die Übung unverzüglich abzubrechen und die Trainerin oder der Trainer zu informieren.
(6) Matcha Moves beziehungsweise die zuständige Trainerin oder der zuständige Trainer darf die Teilnahme verweigern oder abbrechen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine sichere Teilnahme nicht möglich ist oder der Teilnehmer sich oder andere Personen gefährden könnte.
(7) Die vorstehenden Mitwirkungs- und Informationspflichten schränken die gesetzlichen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten von Matcha Moves und der eingesetzten Trainerinnen und Trainer nicht ein.
11. Selbstständige Trainerinnen und Trainer
(1) Kurse können durch selbstständige Trainerinnen und Trainer durchgeführt werden. Diese leiten die ihnen übertragenen Kurse fachlich eigenverantwortlich und sind für die konkrete Trainingsgestaltung, die Auswahl der Übungen, die fachlichen Anweisungen und die unmittelbare Betreuung der Teilnehmer verantwortlich.
(2) Matcha Moves verlangt von selbstständig tätigen Trainerinnen und Trainern einen Nachweis über die für ihre Tätigkeit erforderliche fachliche Qualifikation sowie über eine angemessene und gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
(3) Selbstständige Trainerinnen und Trainer haften für von ihnen schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Die Gesellschafter von Matcha Moves sind während der Kurse nicht zwingend persönlich im Trainingsraum anwesend. Die unmittelbare fachliche Leitung und Beaufsichtigung des jeweiligen Kurses erfolgt durch die eingesetzte Trainerin oder den eingesetzten Trainer.
(5) Die selbstständige Tätigkeit und eigene Versicherung der Trainerinnen und Trainer führen gegenüber dem Kunden nicht zu einem Ausschluss zwingender gesetzlicher Ansprüche gegen Matcha Moves. Matcha Moves haftet insbesondere im gesetzlich vorgesehenen Umfang für eigene Pflichtverletzungen, die ordnungsgemäße Auswahl und Organisation der eingesetzten Personen sowie für die Sicherheit der bereitgestellten Räumlichkeiten und Trainingsgeräte.
(6) Soweit eine Trainerin oder ein Trainer bei der Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung von Matcha Moves als Erfüllungsgehilfe eingesetzt wird, bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Zurechnung des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen unberührt.
12. Minderjährige Teilnehmer
(1) Minderjährige dürfen nur an den von Matcha Moves für ihre Altersgruppe freigegebenen Kursen teilnehmen.
(2) Soweit gesetzlich oder von Matcha Moves verlangt, ist vor der Teilnahme die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person vorzulegen.
(3) Matcha Moves darf einen geeigneten Alters- oder Zustimmungsnachweis verlangen.
13. Verpflichtende Grip-Socken
(1) Aus Sicherheits- und Hygienegründen ist die Teilnahme an sämtlichen dafür vorgesehenen Pilates-Kursen, insbesondere Reformer- und Chair-Kursen, ausschließlich mit geeigneten, sauberen und rutschfesten Grip-Socken gestattet.
(2) Die Grip-Socken müssen nicht bei Matcha Moves erworben worden sein. Sie müssen jedoch über eine ausreichende rutschhemmende Beschichtung verfügen und für die sichere Nutzung der jeweiligen Trainingsgeräte geeignet sein.
(3) Normale Socken ohne rutschhemmende Beschichtung, eine Teilnahme barfuß oder das Tragen ungeeigneter beziehungsweise beschädigter Grip-Socken sind nicht gestattet.
(4) Teilnehmer sind verpflichtet, vor Kursbeginn selbst für geeignete Grip-Socken zu sorgen. Matcha Moves ist nicht verpflichtet, Leihsocken oder Ersatzsocken bereitzustellen.
(5) Erscheint ein Teilnehmer ohne geeignete Grip-Socken, kann die Trainerin oder der Trainer die Teilnahme aus Sicherheitsgründen verweigern. In diesem Fall gelten grundsätzlich die Regelungen zum Nichterscheinen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Matcha Moves kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Die Verpflichtung zum Tragen von Grip-Socken dient insbesondere der Verringerung des Rutsch- und Verletzungsrisikos. Sie entbindet Matcha Moves und die eingesetzten Trainerinnen und Trainer nicht von ihren gesetzlichen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten.
14. Hausordnung und Verhalten
(1) Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Hausordnung sowie die Sicherheits- und Hygienehinweise von Matcha Moves einzuhalten.
(2) Den sachlich gerechtfertigten Anweisungen der Mitarbeitenden sowie der Trainerinnen und Trainer ist Folge zu leisten.
(3) Geräte und sonstige Einrichtungsgegenstände sind ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend den Anweisungen zu verwenden.
(4) Matcha Moves kann einen Teilnehmer bei erheblichem oder wiederholtem Fehlverhalten, Gefährdung anderer Personen, Belästigung, aggressivem Verhalten, vorsätzlicher Beschädigung oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung von einem Kurs ausschließen.
(5) Bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann Matcha Moves den bestehenden Vertrag aus wichtigem Grund kündigen und das Kundenkonto sperren. Bereits gezahlte Beträge werden nur insoweit einbehalten, wie Matcha Moves hierfür ein gesetzlicher Anspruch zusteht.
15. Haftung
(1) Matcha Moves haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Matcha Moves, seinen Gesellschaftern, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet Matcha Moves unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Matcha Moves nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Matcha Moves.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften sowie aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.
(7) Eine verschuldensunabhängige Garantie für das Erreichen bestimmter körperlicher, gesundheitlicher, sportlicher oder ästhetischer Ergebnisse wird nicht übernommen.
16. Persönliche Gegenstände
(1) Teilnehmer sind für die sichere Verwahrung ihrer persönlichen Gegenstände grundsätzlich selbst verantwortlich.
(2) Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet Matcha Moves ausschließlich nach Maßgabe der Haftungsregelung in Ziffer 15.
(3) Dies gilt insbesondere nicht, wenn der Schaden auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Matcha Moves oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
17. Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.
(2) Bei der Buchung eines konkreten Kurses kann gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein Widerrufsrecht bestehen, wenn es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung handelt und für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
(3) Bei nicht termingebundenen Credit-Paketen kann grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Der Kunde erhält hierzu eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular.
(4) Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass Matcha Moves bereits während der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und nimmt er innerhalb dieser Frist Leistungen in Anspruch, gelten die gesetzlichen Regelungen über Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts.
(5) Die Nutzung eines einzelnen Kurses führt bei einem umfangreicheren Credit-Paket nicht automatisch zum vollständigen Erlöschen des Widerrufsrechts. Für bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen kann jedoch bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein angemessener Wertersatz geschuldet sein.
(6) Bei einem wirksamen Widerruf werden gesetzlich geschuldete Rückzahlungen grundsätzlich mit demselben Zahlungsmittel vorgenommen, das bei der ursprünglichen Zahlung verwendet wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen.
18. Rabattcodes, Aktionen und Gutscheine
(1) Rabattcodes und Sonderaktionen gelten ausschließlich innerhalb des angegebenen Aktionszeitraums und nach Maßgabe der jeweils veröffentlichten Aktionsbedingungen.
(2) Rabattcodes sind grundsätzlich nur einmal pro Kunde einlösbar und nicht miteinander kombinierbar, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben wird.
(3) Eine nachträgliche Anrechnung auf bereits abgeschlossene Käufe oder Buchungen ist ausgeschlossen.
(4) Rabattcodes können weder ausgezahlt noch gegen Bargeld eingetauscht werden.
(5) Für entgeltlich erworbene Wertgutscheine gelten die gesetzlichen Verjährungsbestimmungen, soweit keine zulässige abweichende Regelung vereinbart wurde.
19. Technische Störungen
(1) Matcha Moves bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Website, App und des Buchungssystems, schuldet jedoch keine jederzeitige technische Erreichbarkeit.
(2) Gesetzliche Ansprüche bei von Matcha Moves zu vertretenden technischen Störungen bleiben unberührt.
(3) Kann eine fristgebundene Buchung oder Stornierung aufgrund einer nachweisbaren technischen Störung des Buchungssystems nicht vorgenommen werden, hat der Kunde Matcha Moves unverzüglich innerhalb der maßgeblichen Frist per E-Mail zu informieren.
20. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze und der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Matcha Moves.
21. Verbraucherstreitbeilegung
Matcha Moves ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.